Verfahrensdokumentation

 

Workshop, Erstellung, Anpassung und Freigabe 

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff

In der Mitteilung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 14. November 2014 wurden die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ veröffentlicht. Die GoBD haben die GoBS und die GDPdU abgelöst und sind seit dem 01.01.2015 in Kraft getreten. Sie ist gesetzlich verankert und führt Steuerrecht und Handelsrecht zusammen.

In der GoBD wird entscheidend auf die Erfordernisse einer Verfahrensdokumentation hingewiesen.

Ab Punkt 10.1 Verfahrensdokumentation wird definiert:

  • Für jedes DV-System muss eine übersichtlich gegliederte Verfahrensdokumentation vorhanden sein
  • Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse des DV-Verfahrens müssen vollständig und schlüssig ersichtlich sein.

Entscheidend ist nicht die Software, sondern deren Einsatz vor Ort.

Dadurch steht bei vielen unserer Kunden durch Vorgaben des Gesetzgebers das Thema Verfahrensdokumentation aktuell im Fokus. Manche Kunden schreiben diese komplett selbst, andere wiederum nehmen unsere Hilfe in Anspruch. Wir unterstützen gerne bei der Erstellung einer solchen Verfahrensdokumentation. In der Regel schreiben wir das Dokument und die Kunden unterstützen mit Zulieferungen.

Ihr Ansprechpartner

Reinhard Eidelsburger
Teamleiter Projekte

Der Aufwand:

  • Workshop zum Start mit Verteilung der Aufgaben
  • Erstellen der Dokumente
  • Anpassen der Verfahrensdokumentation
  • Review und Freigabe

Gerne können wir im Rahmen einer Websession den Aufbau und die Dokumente darstellen.

Eine Verfahrensdokumentation kann auch unabhängig vom gesetzlichen Anspruch hilfreich sein. So ist es durchaus möglich, dass im Rahmen der Erstellung Verbesserungen bei der Effizienz und/oder Sicherheit einiger Prozesse generiert werden.

 

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