
Die Anpassung der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) und die Änderungen im Sozialgesetzbuch IV markieren einen Wendepunkt für HR: Ab dem 1. Januar 2027 müssen bestimmte entgelt- und sozialversicherungsrelevante Unterlagen revisionssicher elektronisch geführt werden.
Für Personalabteilungen bedeutet das: Die digitale Personalakte ist nicht länger eine Option, sondern eine Notwendigkeit. Wer bis Ende 2026 nicht handelt, riskiert Compliance-Verstöße, Mehraufwände und Beanstandungen bei Prüfungen.
In unserem Praxisguide erfahren Sie, was sich bis konkret 2027 ändert, welche Dokumente betroffen sind und wie Sie Ihr Unternehmen optimal vorbereiten, um die Anforderungen der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) sicher zu erfüllen.
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