Digitalbonus Bayern: Das müssen Sie wissen

29.04.2024

Schon gewusst? 

Im Rahmen der Initiative „BAYERN DIGITAL“ kann man als kleines oder mittelständisches Unternehmen eine Förderung beim Freistaat Bayern beantragen um Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu digitalisieren und damit die IT-Sicherheit zu verbessern. 

Die Laufzeit des Förderprogramms wurde bis zum 30.06.2024 verlängert. 

Die Initiative ist ein wichtiger Baustein, um Unternehmen zu unterstützen, die Digitalisierung weiter voranzutreiben und sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. 

 

Was sind die Voraussetzungen, den Digitalbonus Bayern zu beantragen? 

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können den Antrag stellen, sofern sich die Betriebsstätte in Bayern befindet. Es ist erforderlich, dass die geförderte Maßnahme dort auch zum Einsatz kommt. 

 

Welche Kosten werden gefördert?  

Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die Förderbereiche: 

  • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die 

  • Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit. 

Förderfähig sind Ausgaben für Leistungen externer Anbieter, einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen IKT-Hard- und Software. 

Eine Verbesserung von bestehenden Produkten, Prozessen und Dienstleistungen ist dann zuwendungsfähig, wenn erstmals digitale Systeme eingesetzt werden oder der Digitalisierungsgrad auf neuesten Stand erhöht wird. 

Bei Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit sind individuell auf das Unternehmen abgestimmte Lösungen oder die dahingehende Umstellung einer Standardlösung förderfähig. Es sind auch Maßnahmen zum Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems im Unternehmen zuwendungsfähig, soweit am Ende ein Zertifikat erreicht wird (z. B. nach ISO 27001). 

 

Wie hoch ist die Förderung? 

Sie können während der gesamten Laufzeit des Förderprogrammes je einen Antrag pro Förderbereich (Digitalisierung und IT-Sicherheit) stellen, insgesamt sind somit zwei Anträge möglich

Dabei können Sie zwischen den zwei Varianten Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus wählen. Eine Kombination des Digitalbonus Standards mit dem Digitalbonus Plus für die gleiche Maßnahme bzw. den gleichen Förderbereich ist nicht möglich. 

Digitalbonus Standard: 

  • Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro

  • Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. 

  • Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen. 

Digitalbonus Plus: 

  • Beim Digitalbonus Plus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt

  • Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. 

  • Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal bekommen

  • Beim Digitalbonus Plus ist der besondere Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung, eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads ist notwendig. 

  • Wenn Sie planen, einen Digitalbonus Plus zu beantragen, bitten wir Sie, sich im Vorfeld an die für Sie zuständige Bezirksregierung zu wenden. 

 

Wie ist das Verfahren zur Förderung durch den Digitalbonus Bayern? 

Ihre Förderung können Sie online unter www.digitalbonus.bayern beantragen. Dort finden Sie auch nähere Informationen zum Verfahren. 

 

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